Wann habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrrad?

Wenn Sie einen Schadensfall haben oder Ihr Fahrrad gestohlen wurde:

  • Ab dem 3. Tag nach der Meldung Ihres Versicherungsfalls bei unserem Versicherer.

  • Sie können das Ersatzfahrrad für maximal 38 Tage nutzen (je nach Verfügbarkeit).

  • Die Anfrage erfolgt über eine:n Cyclis-Mitarbeiter:in, mit dem/der Sie bereits bezüglich Ihres Versicherungsdossiers in Kontakt stehen.

  • Das Fahrrad wird inklusive ART2-Schloss und Cyclis-Fahrradtasche zu Ihnen nach Hause oder zur Arbeit geliefert und wieder abgeholt.

  • Es stehen 5 Arten von Ersatzfahrrädern zur Verfügung: E-Bikes, Speedbikes, Gravelbikes, Rennräder und Lastenfahrräder*.

  • Dieser Service ist vollständig kostenlos, sofern die Allgemeinen Bedingungen erfüllt sind.

*Der Fahrradtyp, der dem eigenen Leasingfahrrad am ehesten entspricht, wird als Ersatzfahrrad zugewiesen.

Die allgemeinen Bedingungen können jederzeit über die untenstehenden Kontaktdaten angefordert werden.

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T: 011 730 115 – Option 2
@: insurance@cyclis.be